Seit vorgestern bin ich Besitzer eines gültigen Führerscheins (Klasse B).
Wie ich diesen erworben habe ist eine längere Geschichte, die an dieser Stelle einmal erzählt werden soll.
Alles begann damit, dass ich 1989 Auto fahren lernte. Ich war beim kanadischen Teil der Familie zu Besuch, als ich zum ersten mal die Kupplung kommen liess und einige Runden um das Haus meiner Tante fuhr.
In Kanada erhält man mit bestandener Theorie-Prüfung eine Fahrerlaubnis auf Probe, mit der man überall herumfahren darf wenn nur der Besitzer eines "ausgewachsenen" Führerscheins auf dem Beifahrersitz mitfährt.
Die anschliessende praktische Prüfung habe ich aber nicht bestanden. Im Protokoll stand "Always drove in 1 gear."
Das sollte heissen, dass ich schnell hochgeschaltet, und dann die ganze Zeit in einem Gang herumgefahren sei – und nicht, wie vom Rest der Belegschaft meiner Fahrschule angenommen, dass ich "Immer nur im Ersten" gefahren wäre.
Meine Sommerferien gingen dem Ende zu und es konnte kein weiterer Prüfungstermin mehr vereinbart werden.
Ein Jahr darauf bekam ich zum Glück eine weitere Gelegenheit den Führerschein zu machen. Ich war über die Sommerferien in meiner Geburtsstadt, um die Englischkenntnisse für das bevorstehende Abitur aufzufrischen.
Ich machte also einen weiteren Führerschein, diesmal bei Linksverkehr. Mein Fahrlehrer war ein pensionierter Polizist, mit Nerven aus Stahl.
Mit dem südafrikanischen Führerschein konnte ich eine international gültige Fahrerlaubnis beantragen, die leider jedes Jahr erneuert werden musste. Ein Jahr lang bin ich damit in Deutschland herumgekurvt; Der Schein aus Kapstadt liess sich jedoch nicht umschreiben – dazu hätte ich mich laut ADAC mindestens zwei Monate dort aufhalten müssen.
Später fuhr ich trotzdem noch viel mit diesem Führerschein herum, bis ich mich endlich entschloss, ein und für alle mal einen echten, deutschen Führerschein zu erwerben.
Dies erledigte ich in Darmstadt, unmittelbar vor meinem Umzug nach Hamburg. Die praktische Prüfung fand am letzten Tag vor dem Umzug statt – der Führerschein wurde mir allerdings nicht an Ort und Stelle ausgehändigt, da ich die Theorie auch für Klasse A1 abgelegt hatte. Für diese sollte erst die praktische Prüfung abgelegt, dann der Führerschein für beide Klassen ausgestellt werden.
Die Unterlagen wurden also an die Führerscheinstelle in Hamburg überstellt.
Umzug, neue Wohnung und mein neues Studium nahmen mich in den ersten Wochen zu sehr in Beschlag um mich um die Führerschein-Sache zu kümmern und auch später fehlten Zeit und Geld um die Motorrad-Ausbildung fortzusetzen.
Nach ungefähr drei Jahren entschloss ich mich meinen Führerschein im Ausschlägerweg abzuholen. Dort erfuhr ich, dass Führerscheine zwar auf Lebenszeit Gültigkeit haben, diejenigen Dokumente aber, welche mir bestandene Theorie und praktische Prüfungen bescheinigen dagegen einer etwa zweijährigen Verfallsfrist unterliegen.
Kürzlich liess ich es auf einen vierten Versuch ankommen und: Was lange währt wird endlich gut!
Mit dem vierten Anlauf ist es mir gelungen, die mindest-Fahrstundenzahl nicht zu überschreiten. Meine Fahrlehrerin äusserte die Befürchtung, mein Fall könnte die Aufmerksamkeit des Finanzamts auf sie lenken.
Comments (1)
nur für dich:
http://www.jochen-schweizer.de/hubschrauber-selber-fliegen/default/helikopter-hubschrauber-fliegen.prd
ps:
kein führerschein erforderlich.
a. Erforderliche körperliche Konstitution und Alter Ab 18 Jahre.
b.Eine durchschnittlich gute körperliche Fitness
c.Bei Gleichgewichtsstörungen sollten Sie nicht fliegen.
d.Sie sollten über eine normale physische Verfassung verfügen und das Maximalgewicht von 100 Kilo nicht überschreiten.
e.Rücksprache gilt zu halten bei: Schwangeren nach der 20 Woche, Herzinfarkt - Herzschrittmacher Patienten, und bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen im körperlichen oder psychischen Bereich.
Posted by chris | June 12, 2006 2:51 AM
Posted on June 12, 2006 02:51